Annahme von Verfüllmaterialien auf der Erdstoffkippe
Der Zulassungsbescheid ermöglicht eine Annahme bis zur Schadstoffbelastungsgrenze mit Zuordnungswert nach Parameterliste des Sächsischen Oberbergamtes vom 29.07.2015 (siehe Anlage: Parameterlisten)
Außerdem ist für jede Anlieferung objektbezogen ein separater Anlieferungsschein auszufüllen (Anlage: Anlieferungsschein).
Die Annahme von Bauabfällen zur Verwertung auf unserer Erdstoffkippe hat entsprechend unserer Betriebsordnung zu erfolgen.
Folgende Materialien können angenommen werden:
Abfallschlüssel-Nr. | Materialien | Definition | |
170504 | Erde und Steine | - unbelasteter Bodenaushub, ohne Störstoffe - Boden mit Fremdbestandteilen (wie Ziegelreste, Betonreste) |
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170101 | Beton | ||
170102 | Ziegel | ||
170103 | Fliesen / Keramik | ||
170107 | Gem. Beton / Fliesen und Keramik |
Die Annahmematerialien dürfen auch in gemischter Form angeliefert werden.
Störstoffe wie Holz, Pappe, Dämmstoffe, Plastik, Folien, Fußbodenbeläge, Gummi, metallische Materialien und asbesthaltige Abfälle werden nicht angenommen.
Die Anlieferung von Grünschnitt ist untersagt.
Kontrollen des Anlieferungsmaterials werden bei der Verwiegung und an der Abkippstelle durchgeführt.
Bei Nichteinhaltung der Anlieferungsbedingungen wird das Material kostenpflichtig zurückgeführt.
Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste.